Gute Schulen zeichnen sich durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler aus. Sie leben davon, dass sie Eltern ermuntern und ermöglichen, sich zu engagieren und die Schule ihrer Kinder mitzugestalten.“ (Vgl. ElternmitwirkungIQSH)
Basis dafür ist ein vertrauensvolles Miteinander und möglichst direkte Kommunikationswege. Die folgenden Ausführungen erklären die Elternarbeit, Aufgaben der Eltern sowie der Elternbeiräte und die gewünschten Kommunikationswege innerhalb unserer Schule.
Aufbau der Elternbeiräte in SH
Landeselternbeirat – Kreiselternbeirat – Schulelternbeirat – Klassenelternbeirat
Die folgenden Ausführungen beziehen sich lediglich auf die schulinterne Ebene der Elternarbeit. Darüberhinaus steht es jedem Elternvertreter frei, sich auch auf Landes- und Kreisebene zu engagieren.
1.1 Die Eltern
Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Pädagogen ist ausschlaggebend für das schulische Lernen und die emotional-soziale Entwicklung der Kinder. Wir möchten jedes Elternteil ermutigen, sich mit Fragen, Anliegen und Problemen (fachlicher, pädagogischer, organisatorischer oder familiärer Art) direkt und vertrauensvoll an die Klassen- und Fachlehrer sowie Lernbegleiter ihrer Klasse zu wenden. Nur so können Anliegen schnell und effektiv geklärt werden. Sollten Eltern Unterstützung beim Vertreten ihrer Anliegen wünschen, können sie sich jederzeit an den Klassenelternbeirat wenden. Wir vermitteln den Kindern unserer Schule Offenheit und direkte Kommunikation innerhalb der Klassengemeinschaft und im sozialen Miteinander. Diese Kompetenzen erwarten wir auch von den Eltern unserer Schule. Deshalb bitten wir darum, keine anonymen Anfragen und Mitteilungen an den Elternbeirat heranzutragen, sondern offen das Gespräch mit den Pädagogen zu suchen. In den seltenen Fällen von Unstimmigkeiten oder Vertrauensverlust zwischen einzelnen Eltern und der Schule stehen die Elternbeiräte diesen Eltern selbstverständlich jederzeit zur Seite.
Jedes Elternteil wurde in den Aufnahmegesprächen persönlich darüber informiert, wie wichtig die Elternarbeit für eine reformpädagogische Schule wie die unsere ist und hat grundsätzlich die Bereitschaft geäußert, sich für die Schule zu engagieren. Wir sind immer wieder auf kontinuierliche Hilfe der Eltern unserer Schule angewiesen und bei jedem Elterneinsatz aufs Neue unendlich dankbar für diese wunderbare Unterstützung. Um die Elternarbeit zu strukturieren und zu organisieren haben sich Schule und Eltern gemeinsam entschieden, sich in sogenannten Elternhilfegruppen zu organisieren. Über die Arbeiten und Aufgaben der Elternhilfegruppen informiert der Elternbeirat alle neuen Eltern gemeinsam mit der Schulleitung.
- Der Klassenelternbeirat (KEB)
„Der Klassenelternbeirat wird in der Elternversammlung gewählt und vertritt die Eltern einer Klasse. Die jeweiligen Klassenlehrkräfte informieren die Klassenelternbeiräte über grundsätzliche Fragen, die die Klasse gemeinsam interessieren und erteilen Auskünfte auf Anfragen. Beide Klassenelternbeiräte (einer pro Jahrgang) nehmen an Klassenkonferenzen teil und sind dort mit einer Stimme stimmberechtigt.“ (Ausnahme ist die Zeugniskonferenz, hier ist der KEBV nur beratend tätig.) (Vgl. Elternmitwirkung IQSH)
1.3 Der Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat besteht an unserer Schule aus den Elternvertretern der einzelnen Lerngruppen. Die Mitglieder des Schulelternbeirates wählen einen Vorstand bzw. einen Vorsitzenden.
Die Mitglieder des SEB wählen außerdem die Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz.“ (Jedes Elternteil hat das Recht sich zur Wahl zu stellen.) (Vgl. Elternmitwirkung IQSH)
„Die Eltern informieren sich in der Elternversammlung über die geplante Unterrichtsgestaltung, Zielsetzungen des Unterrichts, Unterrichtsmaterial und alle Fragen von allgemeiner Bedeutung für die gesamte Klasse. Für diese Informationen sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie die Fachlehrkräfte zuständig.“ (Vgl. Elternmitwirkung IQSH) Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternbeirat. Dieser besteht an unserer Schule aus jeweils einem Elternteil pro Jahrgang. Der Klassenelternbeirat ist automatisch Mitglied des Schulelternbeirats.
Der Klassenelternbeirat hat folgende Aufgaben:
- Ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und der Schule aufzubauen
- Regelmäßigen Kontakt zur Klassenleitung halten sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge weiterleiten
- Vermittlung bei Unstimmigkeiten zwischen Eltern und Pädagogen
- Elternabende einberufen und leiten
(Die Initiative für einen Elternabend geht vom Klassenelternbeirat aus, nicht von der Schule. Es muss mind. 1 Elternabend pro Halbjahr geben, bei Bedarf auch mehr.)
- Treffen des Klassenelternbeirats einberufen und leiten
- Teilnahme an der Klassenkonferenz mit Stimmrecht
- Beratende Teilnahme an der Zeugniskonferenz
„Die ehrenamtliche Tätigkeit als Klassenelternbeirat verpflichtet zur Verschwiegenheit. Aus diesem Grund werden Elternvertreter durch die Schulleitung förmlich (schriftlich) zur Verschwiegenheit verpflichtet.“ (Vgl. Elternmitwirkung IQSH) Alle Eltern, die förmlich zum Elternvertreter gewählt werden, müssen daher eine Verschwiegenheitserklärung gemäß § 76 Abs. 1 SchulG i.V. m §§ 95 und 96 LVwG unterzeichnen.
„Der Elternbeirat hat nicht das Recht eigenständig Daten zu erheben. Daten, die der Elternbeirat benötigt, müssen über die Schulleitung weitergegeben werden. Dies darf jedoch nur erfolgen, wenn die Eltern dazu vorab schriftlich ihre Einwilligung erteilt haben.“ (Vgl. Elternmitwirkung IQSH)
Hier ein paar Tipps aus der Praxis:
„Bewahren Sie bei Konflikten Neutralität und bemühen Sie sich um Sachaufklärung. Sie haben eine Vermittlerrolle. Besprechen Sie sich zunächst mit den Eltern und der betroffenen Lehrkraft, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.“ (Vgl. Elternmitwirkung IQSH)
„Setzen Sie sich für die Angelegenheiten der gesamten Klasse ein, nicht die Interessen Einzelner und vermischen Sie nicht Ihr Engagement für die Klasse mit dem für Ihr eigenes Kind. Wenn Eltern mit Problemen zu Ihnen kommen, prüfen Sie, ob tatsächlich Hilfe von außen benötigt wird. Unterstützen Sie die Eltern, selbst aktiv zu werden und das Gespräch mit der Lehrkraft zu suchen. Vergewissern Sie sich bei Ihrem Einsatz für die gesamte Klasse vorher der Zustimmung aller Eltern. Elternarbeit sollte immer die Interessen der Schule fördern.“ (Vgl. Elternmitwirkung IQSH)
Die gewählten Elternvertreter aller Lerngruppen bilden gemeinsam den Schulelternbeirat. Aus ihrer Mitte wählen sie jährlich den Schulelternbeiratsvorsitzenden. Der bisherige Vorsitzende lädt in der ersten Sitzung nach den Sommerferien zur SEB- Wahlversammlung ein. Die Wahl zum Vorsitzenden leitet eine neutrale Person (kein Elternvertreter). Für gewöhnlich spricht der SEB die Themen seiner Arbeit vorher mit der Schulleitung ab und erkundigt sich nach Wünschen der Schule, besonders vor Schulkonferenzen.“ (Vgl. Elternmitwirkung IQSH) Der Schulelternbeirat ist darüber hinaus beratend tätig. Er muss 1x jährlich alle Lehrkräfte in der Lehrerkonferenz über seine Arbeit informieren. (§72(1))
Innerhalb der ersten sechs Wochen eines Schuljahres werden alle Eltern, die in schulischen Gremien neu gewählt wurden, der Schulaufsicht gemeldet. Deshalb sollen die Wahlen des Klassenelternbeirates in den ersten 2-4 Wochen des neuen Schuljahres stattfinden. Die Wahlen des SEB-Vorsitzenden und die der Delegierten für die Schulkonferenz findet in der 4.-6. Woche statt. Bei der Wahl der Klassenelternbeiräte hat laut Landesverordnung jedes Elternteil jeweils eine Stimme pro Kind; ist nur ein Elternteil vorhanden oder in Elternversammlungen anwesend hat dieser 2 Stimmen pro Kind (§69, Abs. 3 SchulG). Die Wahl kann offen oder geheim stattfinden. Auf die Art der Wahl einigen sich die anwesenden Eltern beim Elternabend.
Der größte Erfolg eines Lehrers ist es, sagen zu können, dass seine Schüler arbeiten, als wäre er nicht da.